Grundpflegerische Leistungen

Körperpflege:  Waschen, Duschen und Baden, Rasieren, Kämmen und Nagelpflege, Mund- und Zahnpflege, Hilfe beim Toilettengang, An- und Auskleiden

Hilfe beim Gehen und Mobilisation:  Hilfe beim Aufstehen und Transfer aus dem Bett oder Rollstuhl; zu Bett bringen; Lagerung

 
Ernährung:  Nahrungszubereitung, Unterstützung   bei der Nahrungsaufnahme
 

Hauswirtschaftliche Versorgung

Unser Pflegedienst erbringt folgende hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen:

 - gründliche Wohnungsreinigung
- Lebensmittel einkaufen und liefern
- Mahlzeiten zubereiten und kochen
- Pflege der Kleidung und Wäsche
Hilfe im Haushalt ist eine Leistung der Pflegeversicherung und kann entsprechend des Pflegegrades durch die Pflegekasse finanziert werden. Für den Fall, dass noch keine Einstufung im Sinne der Pflegeversicherung erfolgt ist, kann die hauswirtschaftliche Versorgung im Einzelfall auch gemäß dem Sozialgesetzbuch finanziert werden. 
 

Verhinderungspflege 

Wir übernehmen die Pflege im Urlaubs-/ Krankheitsfall... 

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, können wir die Pflege bei Ihnen Zuhause für diese Zeit übernehmen.

Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht erst, wenn die pflegebedürftige Person mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist und  mindestens sechs Monate in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt wurde. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden.